Besenrein übergeben – was heißt das?
Im Mietvertrag steht oft, dass die Wohnung „besenrein“ zurückzugeben ist. Was genau das bedeutet, wo die Grenze zur Endreinigung liegt und wie Sie die Übergabe gut vorbereiten.
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Die kurze Antwort
Besenrein heißt: Die Wohnung ist leer, grobe Verschmutzungen sind beseitigt und die Böden sind gefegt. Eine gründliche Reinigung mit Fensterputzen und Schrubben ist damit nicht gemeint. Der Bundesgerichtshof hat das 2006 so festgehalten (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05): Besenrein bedeutet die Beseitigung grober Verschmutzungen, nicht mehr.
Was im Einzelfall geschuldet ist, hängt aber vom Mietvertrag ab. Steht dort eine weitergehende Reinigungspflicht, gilt diese. Lesen Sie den Vertrag deshalb vor dem Auszug noch einmal genau.
Das gehört zu besenrein
- Wohnung vollständig geräumtKeine Möbel, kein Hausrat, keine Kartons – auch nicht im Keller- oder Dachbodenabteil.
- Böden gefegtAlle Räume einschließlich Flur, Bad, Küche und Abstellraum.
- Grober Schmutz entferntKeine Essensreste, Spinnweben, Staubflusen oder Flecken, die sich einfach beseitigen lassen.
- Müll entsorgtAuch Sperrmüll vor dem Haus oder im Hof muss weg sein.
- Dübel und NägelOb Löcher geschlossen werden müssen, regelt der Vertrag. Im Zweifel vorher klären.
- Schlüssel vollständigAlle Schlüssel, auch für Keller und Briefkasten, bei der Übergabe dabei.
Besenrein, gereinigt oder renoviert?
Diese drei Begriffe werden oft verwechselt. Besenrein ist die Mindestanforderung: leer und gefegt. Gereinigt oder „in sauberem Zustand“ geht weiter und umfasst meist Fenster, Sanitär, Küche und Böden feucht gewischt. Renoviert betrifft Schönheitsreparaturen wie Streichen – ob Sie dazu verpflichtet sind, hängt von der Wirksamkeit der Klausel im Vertrag ab.
Wer unsicher ist, fährt mit einer Endreinigung auf der sicheren Seite. Sie kostet weniger als ein Streit um die Kaution.
Übergabeprotokoll nicht vergessen
Gehen Sie die Wohnung gemeinsam mit dem Vermieter durch und halten Sie den Zustand schriftlich fest, am besten mit Fotos. Mängel, die im Protokoll nicht stehen, lassen sich später schwer nachträglich geltend machen.
Typische Streitpunkte
Keller nicht geräumt
Das Kellerabteil gehört zur Mietsache. Auch dort muss alles raus.
Einbauten des Mieters
Selbst eingebaute Küchen oder Regale müssen meist entfernt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Sperrmüll vor dem Haus
Wer Möbel auf die Straße stellt und keinen Abholtermin hat, riskiert Ärger mit Vermieter und Stadt.
Häufige Fragen
Muss ich bei besenrein die Fenster putzen?+
In der Regel nein. Besenrein umfasst nur die Beseitigung grober Verschmutzungen. Anders ist es, wenn der Mietvertrag ausdrücklich mehr verlangt.
Darf der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn es nicht sauber genug ist?+
Er kann Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen geltend machen, die über den vertraglich geschuldeten Zustand hinausgehen. Deshalb ist ein Übergabeprotokoll so wichtig.
Wer räumt, wenn ich es nicht schaffe?+
Wir übernehmen die Wohnungsauflösung und übergeben besenrein, auf Wunsch mit Endreinigung – zum Festpreis und termingerecht.
In drei Schritten zur entspannten Übergabe
Richtpreis berechnen
Ein paar Klicks im Rechner – oder einfach Fotos per WhatsApp schicken. Sie sehen sofort, womit Sie rechnen können.
Festpreis erhalten
Nach Fotos oder kostenloser Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches, verbindliches Angebot – meist innerhalb von 24 Stunden.
Schlüssel übergeben
Wir räumen, entsorgen und reinigen zum vereinbarten Termin. Sie übergeben leer und besenrein – ohne Ärger um die Kaution.
Alles aus einer Hand
Leer und besenrein übergeben?
Richtpreis in 30 Sekunden, verbindlicher Festpreis meist in 24 Stunden.